Urlaubssperre: Geht das? Was ist erlaubt und was nicht?

Die Urlaubssperre – zulässig oder Grauzone? Was ist eine Urlaubssperre und wie setzt man sie perfekt um? Das und mehr – hier im Blog. Jetzt lesen!




In vielen Unternehmen gibt es Phasen im Jahr, in denen es besonders viel Arbeit gibt. In solchen Zeiten kann es vorkommen, dass der Arbeitgeber eine Urlaubssperre verhängt. Doch was genau bedeutet das für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Und welche Rechte haben sie in dieser Situation?



Was ist eine Urlaubssperre?

Mitarbeiterin braucht dringend Urlaub

Eine Urlaubssperre ist eine Maßnahme, die von Arbeitgebern ergriffen wird, um sicherzustellen, dass genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sind, um die Arbeit zu erledigen. In der Regel wird eine Urlaubssperre für einen bestimmten Zeitraum angekündigt. Während dieser Zeit dürfen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keinen Urlaub nehmen, auch wenn sie bereits Urlaub beantragt haben.


Gut, aber... Wann ist eine Urlaubssperre erlaubt?

Eine Urlaubssperre ist durchaus ein großer Eingriff in das Leben aller betroffenen Mitarbeiter:innen. Daher ist es auch nicht nur gewollt, sondern zwingend notwendig, dass für die Urlaubssperre triftige betriebliche Gründe vorliegen. Denn gemäß des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG) haben alle Angestellten Anspruch auf sogenannten „bezahlten Erholungsurlaub“.

In den Arbeitsverträgen können zwar weitergehende Regelungen festgehalten werden – im Kern aber bleibt die Pflicht für alle Arbeitgeber:innen die Wünsche ihrer Mitarbeiter:innen zum Thema Urlaub mindestens zu berücksichtigen. Was aber, wenn jetzt alle zur Hauptsaison in den Süden möchten?

Dann kann es tatsächlich zu Problemen kommen – womit wir bei den triftigen Gründen einer Urlaubssperre wären.

Wir haben mal ein paar für euch aufgelistet:

1) Die Personaldecke bröckelt
  • Es gibt für einige Branchen bestimmte Zeiträume, in denen besonders viel zu erledigen ist. Für B2C E-Commerce Unternehmen ist das beispielsweise der Black Friday und Weihnachten. Hier trudeln zeitweise so unglaubliche viele Aufträge ein, dass jede einzelne helfende Hand gebraucht wird.
  • Alternativ ist eine eigentlich schöne Überraschung an dieser Stelle ein Faktor: unerwartet viele Aufträge. An sich super – nur braucht es dann plötzlich alle Mitarbeiter:innen, um die Flut zu bewältigen. Eine Lösung? Die Urlaubssperre.

2) Einhaltung essenzieller Deadlines
  • Es existieren in jedem wirtschaftlichen Verhältnis gewisse Deadlines, Termine oder Absprache die unbedingt eingehalten werden müssen. Droht ansonsten ein echter Nachteil für das Unternehmen kann auch das ein Grund für eine Urlaubssperre sein.

3) Hohe Krankheitsquote
  • Besonders im Herbst und Winter ein großes Thema – immer wieder fallen Mitarbeiter:innen überraschend krankheitsbedingt aus. Dieser ungünstigen Entwicklung kann ebenfalls mit einer Urlaubssperre entgegengewirkt werden.

4) Und der Worst Case: Unternehmen steht kurz vor der Insolvenz

  • Die Liquidität eines Unternehmens ist zum einen wichtig für offene Rechnungen, zum anderen aber auch für die Gehälter aller Angestellten.
  • Bahnt sich der Worst Case einer Insolvenz an, kann eine Urlaubssperre verhängt werden, um mit allen verfügbaren Ressourcen – auch personelle – gegen den Niedergang der Firma anzukämpfen. Mit gebündelten Kräften wurde schon so manches beschädigte Schiff in den sicheren Hafen gebracht!

 

Wann ist eine Urlaubssperre sinnvoll?

Urlaubssperre einplanen

Es kommt drauf an.

Diese Frage ist natürlich nicht pauschal zu beantworten – insgesamt aber lässt sich sagen, dass für Unternehmen in Branchen mit ausgeprägten Hoch- und Nebensaisons eine Urlaubssperre nicht die schlechteste Maßnahme sein kann.

In so einer Branche arbeiten auch wir bei Benefits.me – weswegen wir in den letzten Jahren eine Urlaubssperre vom 20.10. bis zum 24.12. hatten. Eingeleitet wurde diese aber schön mit einer großen Motivations-Party. Aufgrund des Vertrauens unseres Geschäftsführers Jascha Sombrutzki in das gesamte Team wurde diese Urlaubssperre jetzt aber abgeschafft – die Party ist geblieben. Wir vertrauen jetzt darauf, dass alle Mitarbeiter:innen selbst ein Gefühl dafür entwickeln, wann es sinnvoll ist Urlaub zu nehmen.

Prinzipiell ist eine Urlaubssperre immer dann sinnvoll, wenn es tatsächlich einen der oben genannten triftigen Gründe gibt. Da ist die Gesetzgebung dann doch sehr nah an der Wirklichkeit.

Auswirkungen auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Eine Urlaubssperre kann für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr frustrierend sein, insbesondere wenn sie ihren Urlaub bereits geplant hatten. Es kann auch dazu führen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich überarbeitet fühlen und ihr Arbeitsverhältnis negativ beeinflusst wird.

Wie können sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegen eine Urlaubssperre wehren?

Wenn eine Urlaubssperre aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gerechtfertigt ist, können sie sich dagegen zur Wehr setzen. In einem solchen Fall sollten sie zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und versuchen, eine Einigung zu erzielen. Wenn das nicht möglich ist, kann ein Anwalt für Arbeitsrecht eingeschaltet werden.

Was gilt es zu beachten?
Hier ein paar Tipps für die Umsetzung eurer Urlaubssperre!

  • Wie immer zählt hier vor allem eins: Kommunikation.
    Redet mit euren Teams und erklärt auch, wieso es eine Urlaubssperre geben soll – eben nicht, um eure Mitarbeiter:innen aus purem Spaß an der Freud zu schikanieren, sondern weil es echte Gründe dafür gibt.

  • Womit auch schon beim nächsten Tipp wären: Verhängt eine Urlaubssperre ausschließlich dann, wenn sie wirklich nötig ist. Ein solcher Einschnitt in das Leben eurer Mitarbeiter:innen will gut überlegt sein!

  • Und als letzte wichtige Komponente: Verhängt die Urlaubssperre für einen angemessenen Zeitraum und definiert diesen klar. Nicht „Winter“, sondern Datum zu Datum. Mitsamt eines Einleitungsevents (bspw. Motivations-Partys) für alle Mitarbeiter:innen steht so außer Frage, wie lange diese Phase andauern wird und ermöglicht effiziente Planung im Privatleben eurer Mitarbeiter:innen.

    Klare Angaben nützen immer beiden Seiten!

 

Zusammenfassung zur rechtlichen Lage der Urlaubssperre

Sie ist zulässig, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Dieser Grund muss vom Arbeitgeber nachgewiesen werden. Eine Urlaubssperre kann nicht einfach willkürlich verhängt werden.

Rechtliche Grundlage

Das Recht auf Erholungsurlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert. Jede:r Arbeitnehmer:in hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Die Dauer des Urlaubs richtet sich nach der Anzahl der Arbeitstage und beträgt mindestens 24 Werktage im Jahr.

Eine Urlaubssperre stellt eine Einschränkung des Rechts auf Erholungsurlaub dar. Daher darf eine Urlaubssperre dieses Recht nicht einschränken.

Widerruf des genehmigten Urlaubs

In der Regel kann der Arbeitgeber den bereits genehmigten Urlaub während einer Urlaubssperre nicht einfach widerrufen. Allerdings gibt es Ausnahmen von diesem Grundsatz. Wenn ein:e Mitarbeiter:in beispielsweise unverzichtbar für den Betrieb ist und seine Abwesenheit zu erheblichen Problemen führen würde, kann der Arbeitgeber:in den Urlaub widerrufen. In diesem Fall muss er dem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter jedoch einen Ausgleich in Form von zusätzlichem Urlaub oder einer finanziellen Entschädigung bieten.

Abwägung der Interessen

Die Entscheidung zur Verhängung einer Urlaubssperre muss immer auf einer Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruhen. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sind, um die Arbeit zu erledigen. Gleichzeitig darf er das Recht auf Erholungsurlaub nicht einschränken.


Fazit

Eine Urlaubssperre ist eine Maßnahme, die Arbeitgeber ergreifen können, um sicherzustellen, dass genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anwesend sind, um die Arbeit zu erledigen. Eine Urlaubssperre ist nur dann zulässig, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben grundsätzlich das Recht auf Erholungsurlaub und eine Urlaubssperre darf dieses Recht nicht einschränken. Wenn eine Urlaubssperre aus Sicht der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht gerechtfertigt ist, können sie sich dagegen zur Wehr setzen.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Entscheidung zur Verhängung einer Urlaubssperre immer auf einer Abwägung der Interessen des Arbeitgebers und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruhen muss. Ein fairer Umgang mit dem Thema Urlaubssperre kann dazu beitragen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gestärkt wird.



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